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 Mobbing: Mobbing wird zunehmend in verschiedenster Ausprägung beobachtet. Aktuell werden immer mehr Menschen aufgrund dieses Phänomens psychiatrisch und psychotherapeutisch behandelt. Vor allem im Zuge der sog. "Wirtschaftskrise" kommen mittelerweile vermehrt PatientInnen in die Praxis, die an ihrem Arbeitsplatz "gemobbt" werden. Was ist eigentlich Mobbing? Mobbing oder Mobben (von englisch to mob „anpöbeln, angreifen, bedrängen, über jemanden herfallen“ und mob „Meute, Gesindel, Pöbel, Bande“) steht im engeren Sinn für „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, den Betroffenen aus dem Betrieb hinauszuekeln. Man bezeichnet damit die systematische Ausgrenzung sowie die feindsselige und abschätzige Behandlung einzelner Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch Kollegen oder Vorgesetzte. Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, einen Kollegen ständig zu schikanieren, quälen und verletzen, nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in anderen Bereichen, beispielsweise in der Schule (Mobbing in der Schule), im Sportverein, im Altersheim oder im Gefängnis. Typische Mobbinghandlungen sind Verbreitung falscher Tatsachen, Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit. Wie lautet die allgemeine Definition von "Mobbing"? Die allgemeine Definition geht auf Heinz Leymann zurück. Leymann hat über Mobbing geforscht und zu diesem Zweck die folgende Definition entwickelt: Eine Person wird an ihrem Arbeitsplatz gemobbt, wenn sie im Konflikt mit Kollegen oder Vorgesetzten in eine unterlegene Position gekommen ist und auf systematische Weise über mindestens 6 Monate hinweg mindestens einmal pro Woche einer der folgenden 45 feindseligen Handlungen ausgesetzt ist: - Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
- Man wird ständig unterbrochen.
- Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
- Anschreien oder lautes Schimpfen.
- Ständige Kritik an der Arbeit.
- Ständige Kritik am Privatleben.
- Telefonterror.
- Mündliche Drohungen.
- Schriftliche Drohungen.
- Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.
- Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne daß man etwas direkt ausspricht.
- Man spricht nicht mehr mit dem Betroffenen.
- Man läßt sich nicht ansprechen.
- Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen.
- Den Arbeitskollegen wird verboten, den Betroffenen anzusprechen.
- Man wird "wie Luft" behandelt.
- Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen.
- Man verbreitet Gerüchte.
- Man macht jemanden lächerlich.
- Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein.
- Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen.
- Man macht sich über eine Behinderung lustig.
- Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen.
- Man greift die politische oder religiöse Einstellung an.
- Man macht sich über das Privatleben lustig.
- Man macht sich über die Nationalität lustig.
- Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewußtsein verletzen.
- Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher oder kränkender Weise.
- Man stellt die Entscheidungen des Betroffenen in Frage.
- Man ruft ihm oder ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach.
- Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote.
- Man weist dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.
- Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so daß er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.
- Man gibt ihm sinnlose Arbeitsaufgaben.
- Man gibt ihm Aufgaben weit unter seinem eigentlichen Können.
- Man gibt ihm ständig neue Aufgaben.
- Man gibt ihm "kränkende" Arbeitsaufgaben.
- Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn zu diskreditieren.
- Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.
- Androhung körperlicher Gewalt.
- Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemandem einen "Denkzettel" zu verpassen.
- Körperliche Mißhandlung.
- Man verursacht Kosten für den Betroffenen, um ihm zu schaden.
- Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des Betroffenen an.
- Sexuelle Handgreiflichkeiten
Die Ursachen von Mobbing sind vielfältig. Mögliche Gründe für psychische Angriffe gegen eine andere Person sind: - Spannungen und Konflikte
- Konkurrenzdruck, hoher Leistungsdruck und Verantwortung bei geringem Handlungsspielraum
- zu wenig Anerkennung der (beruflichen) Tätigkeit
- starre Hierarchien am Arbeitsplatz
Für die Betroffenen ist es meist schwierig, zu benennen, wann das Mobbing begonnen hat, da sein Entstehungsprozess meist schleichend einsetzt. In vielen Fällen steht am Anfang ein (beruflicher) Konflikt, der, weil er als belanglos eingeschätzt wird, nicht weiter beachtet wird. Aus diesem ungelösten Konflikt kann ein Mobbing-Prozess entstehen, bei dem der ursprüngliche Auslöser immer mehr in den Hintergrund tritt und stattdessen persönliche Auseinandersetzungen geführt werden. Die Betroffenen werden zunehmend in Außenseiterrollen gedrängt, weil sie zum Beispiel von den Kollegen gemieden oder verleumdet werden. Als Reaktion auf diese Behandlung zeigen sich Verhaltensweisen wie Rückzug, Misstrauen oder Aggression – wodurch sich die Außenseiterrolle der Betroffenen weiter verstärkt. Im weiteren Verlauf kann das Mobbing Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Mobbing-Opfer haben. Häufige Fehlzeiten und eine abnehmende Arbeitsqualität können die Folge sein. Am Ende eines fortgeschrittenen Mobbing-Prozesses steht meist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Viele der Betroffenen kündigen selbst, weil die Arbeitssituation für sie unerträglich geworden ist, anderen wird – meist unter einem Vorwand – gekündigt. Mobbing kann auf Dauer psychische und physische Beschwerden hervorrufen und zu ernsthaften, teilweise mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankungen bis hin zum Selbstmord (Suizid) führen. Häufige Folgen von Mobbing sind: Schätzungen zufolge bekommen etwa 90 Prozent aller Betroffenen psychische oder physische Probleme, die auf das Mobbing zurückzuführen sind. Es ist wichtig, neben einer psychotherapeutischen auch eine rechtliche Unterstützung zu bekommen. Die beste Vorgehensweise beinhaltet beide Formen, da nur beide auch die gewünschte Entlastung und längerfristige psychische Stabilität erbringen. Gute und wohlwollende Rechtsberatung und Aufklärung ist ebenso wichtig und notwendig wie eine psychotherapeutische Begleitung. Meine Praxis arbeitet diesbezüglich mit der Rechtsanwaltskanzlei Schwäbe/Gaschler in Hannover, Herr RA Gaschler ist auf dem Gebiet von Mobbing spezialisiert und bietet sehr gute Hilfe und Unterstützung an (www.ra-gaschler.de); es gibt aber auch sicherlich noch weitere gute Anwälte in der Region, die ebenfalls aufzusuchen wären.
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